Frau Rechtsanwältin Sylvia Schwägerl-Weiß ist Ihr Ansprechpartner vor allem in medizinrechtlichen Fragen.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Arzthaftung sowie Personenschäden.

Frau Rechtsanwältin Schwägerl-Weiß berät und vertritt Sie medizinrechtlich insbesondere

  • im Rahmen vorbereitender Maßnahmen, etwa der Einholung von Behandlungsunterlagen sowie der Beauftragung von Sachverständigengutachten
  • der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, etwa Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Folgeschäden
  • in Verfahren vor ärztlichen Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
  • der gerichtlichen Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen
  • in strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern, auch als Nebenkläger.

Aber auch ausserhalb des Arzthaftungsbereiches berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Schwägerl-Weiß Opfer von Personenschäden bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Frau Schwägerl-Weiß ist angestellte Rechtsanwältin.