Frau Rechtsanwältin Sylvia Schwägerl-Weiß ist auch Fachanwältin für Medizinrecht

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Arzthaftung sowie Personenschäden.

Als Fachanwältin für Medizinrecht berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Schwägerl-Weiß Sie insbesondere bei

  • der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei ärztlichen Behandlungsfehlern
  • in Verfahren vor ärztlichen Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
  • der gerichtlichen Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen
  • in strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern, auch als Nebenkläger.

Auch ausserhalb des Arzthaftungsbereiches berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Schwägerl-Weiß Opfer von Personenschäden bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Frau Schwägerl-Weiß ist angestellte Rechtsanwältin.