
Frau Rechtsanwältin Sylvia Schwägerl-Weiß ist auch Fachanwältin für Medizinrecht
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Arzthaftung sowie Personenschäden.
Als Fachanwältin für Medizinrecht berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Schwägerl-Weiß Sie insbesondere bei
- der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei ärztlichen Behandlungsfehlern
- in Verfahren vor ärztlichen Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
- der gerichtlichen Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen
- in strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern, auch als Nebenkläger.
Auch ausserhalb des Arzthaftungsbereiches berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Schwägerl-Weiß Opfer von Personenschäden bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
Frau Schwägerl-Weiß ist angestellte Rechtsanwältin.