Frau Rechtsanwältin Ulrike Meichner ist auch Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht.

Frau Rechtsanwältin Ulrike Meichner ist überdies Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

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Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht ist Rechtsanwältin Ulrike Meichner Ihre Ansprechpartnerin bei familienrechtlichen Problemen. Sie berät und vertritt Sie:

  • in Scheidungsverfahren (einschließlich der Trennungsphase)
  • bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • insbesondere: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
  • auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Anordnung)
  • im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • bei der Berechnung und Durchsetzung des Zugewinnausgleichs
  • bei der Vermögensauseinandersetzung 
  • bei der Hausratsteilung
  • im Zusammenhang mit der Zuweisung einer ehelichen Wohung
  • in Gewaltschutzverfahren

Erbrecht

Frau Rechtsanwältin Ulrike Meichner berät und vertritt Sie insbesondere bei

  • der Gestaltung und Prüfung von Testamenten
  • der Überprüfung der Erbfolge und der Erbquoten
  • Fragen der Ausschlagung einer Erbschaft
  • überschuldeten Nachlässen (insbesondere zur begrenzten Erbenhaftung)
  • der Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft
  • Vermächtnissen
  • Herausgabeansprüchen gegen Erbschaftsbesitzer
  • allen Fragen des gesetzlichen Pflichtteils (insbesondere Auskunft, Wertermittlung und Pflichtteilsergänzungsansprüchen)
  • einschließlich Fragen des Pflichtteilsentzugs