Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Sanner ist auch

Fachanwalt für Arbeitsrecht und

Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind darüberhinaus

  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte auf eines der folgenden Themen:

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Markus Sanner Ihr Ansprechpartner bei arbeitsrechtlichen Problemen. Er berät und vertritt Sie insbesondere:

  • bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • im Vorfeld und nach Ausspruch einer Kündigung
  • im Kündigungsschutzprozeß
  • im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen
  • bei Entfristungsklagen
  • bei offenen Lohnforderungen
  • im Falle von Überstunden
  • bei der Geltendmachung von Urlaub einschließlich Urlaubsabgeltung
  • in Fragen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Diskriminierungsverbote)
  • bei der Geltendmachung von Schadensersatz
  • wegen betrieblicher Altersvorsorge
  • in Fragen des Teilzeitrechtes
  • im Betriebsverfassungsrecht
Verkehrsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Sanner ist Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht, so insbesondere bei

  • der Regulierung von Verkehrsunfällen
  • einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche
  • der Vertretung in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verwaltungsverfahren im Fahrerlaubnisrecht
Vertragsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Sanner berät und vertritt Sie insbesondere bei der

  • Gestaltung und Überarbeitung von Verträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen
  • Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Vertragspflichten
  • Prüfung vertraglicher Nebenpflichten
  • Überprüfung der Einbeziehung Dritter in vertragliche Schutzbereiche
  • Gestaltung und Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen
Versicherungsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Sanner berät und vertritt Sie im Privatversicherungsrecht, etwa bei:

  • Unfallversicherungen
  • privaten Krankenversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Kaskoschäden
  • Vermögensschadenversicherungen
  • Gebäudeversicherungen (etwa Feuer, Wasser, Sturm)
  • Hausratversicherungen
  • Lebensversicherungen, insbesondere Kapitallebensversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Fällen der Maklerhaftung